Beschreibung
Die Gainward GeForce 210 ist eine Einsteiger-Grafikkarte, die für grundlegende Computeraufgaben und leichte Multimedia-Anwendungen konzipiert wurde. Hier sind die wichtigsten Spezifikationen und Merkmale dieser Grafikkarte:
Technische Spezifikationen
-
Grafikprozessor (GPU):
-
Speicher:
-
Schnittstelle:
-
Anschlüsse:
-
Unterstützte Technologien:
- DirectX 10.1
- OpenGL 3.1
- NVIDIA CUDA Technologie
- NVIDIA PureVideo HD
-
CUDA-Kerne:
-
Taktfrequenzen:
- GPU: 589 MHz
- Speicher: 500 MHz (effektiv 1000 MHz)
-
Speicherinterface:
- 64-bit (Hinweis: Die Angabe von 256 Bit in der Beschreibung scheint ein Fehler zu sein; GeForce 210 Karten haben ein 64-bit Speicherinterface.)
Besondere Merkmale
-
Low-Profile-Design: Geeignet für kleine Gehäuse und HTPCs.
-
Multimedia-Fähigkeiten: Unterstützt HD-Videowiedergabe mit NVIDIA PureVideo HD.
-
NVIDIA CUDA Technologie: Ermöglicht die Nutzung der GPU für allgemeine Rechenaufgaben, was die Leistung in unterstützten Anwendungen verbessert.
-
Anschlussvielfalt: Mit VGA, DVI und HDMI Anschlüssen für flexible Display-Kombinationen.
Leistung und Anwendungsbereiche
Die Gainward GeForce 210 512MB GDDR2 ist eine Einstiegs-Grafikkarte, die für grundlegende Aufgaben geeignet ist:
-
Multimedia: Ideal für die Wiedergabe von HD-Videos und grundlegende Multimedia-Anwendungen.
-
Office-Anwendungen: Bietet ausreichende Leistung für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Internetnutzung.
-
Leichte Spiele: Kann ältere oder weniger anspruchsvolle Spiele bei niedrigen bis mittleren Einstellungen ausführen.
-
Mehrmonitorbetrieb: Unterstützt den Betrieb mehrerer Monitore dank der verschiedenen Anschlussmöglichkeiten (VGA, DVI, HDMI).
Installation und Kompatibilität
Die Installation der Gainward GeForce 210 ist einfach und erfordert das Einsetzen der Karte in einen freien PCI Express x16 Slot. Die Treiber können von der NVIDIA-Website heruntergeladen werden. Die Karte ist kompatibel mit verschiedenen Betriebssystemen, einschließlich Windows und Linux.
Alle gebrauchte Produkte unterliegen gemäß § 25a Abs. 3 S. 1 UStG der Differenzbesteuerung.